Finanzierung geplanter Operationen in Spanien

X-ray of a total knee replacement

Wenn Sie Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union oder der Schweiz sind, können Sie für eine geplante Operation in Spanien unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung von bis zu 80 % der Behandlungskosten beantragen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (früher E111) deckt medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im öffentlichen Gesundheitssystem ab. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch die Kosten einer geplanten Operation in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz.

Die Kostenübernahme durch das öffentliche Gesundheitssystem Ihres Heimatlandes muss vor der Operation mit dem vorgesehenen Antragsformular beantragt werden. Dazu ist ein ärztlicher Bericht von Dr. Alf Neuhaus erforderlich, der die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs begründet. Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung kann der Eingriff geplant werden. Die Behandlungskosten im Ausland müssen zunächst selbst bezahlt und anschließend mit den von uns ausgestellten detaillierten Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden.

Dieses Verfahren ermöglicht die Behandlung durch einen privat gewählten Chirurgen und die Durchführung des Eingriffs in einem Privatkrankenhaus. Für eine Finanzierung kommen insbesondere planbare Operationen mit langen Wartezeiten im Heimatland infrage, zum Beispiel ein vollständiger Hüft- oder Kniegelenkersatz.

Es ist wichtig, den Wohnsitz beziehungsweise den Anspruch auf die entsprechende Krankenversicherung mit den von der zuständigen Stelle verlangten Unterlagen nachweisen zu können.

Unser Team hilft Ihnen gerne bei den Formalitäten.

Seit dem Brexit steht die beschriebene Finanzierung britischen Staatsbürgern nicht mehr zu denselben Bedingungen zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

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