Bezahlung der Behandlung

Wenn Ihre Behandlung durch eine internationale private Krankenversicherung gedeckt ist, kann diese die Kosten möglicherweise direkt übernehmen. Wir arbeiten mit ausländischen privaten Krankenversicherungen zusammen, jedoch nicht direkt mit spanischen Privatversicherern. Einige spanische Versicherungen erstatten ihren Versicherten möglicherweise 80 bis 90 % unserer Honorare. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler.

Ambulante Behandlungen werden am Behandlungstag bezahlt. Mit der detaillierten Rechnung können Sie anschließend die Erstattung bei Ihrer Versicherung beantragen. Bei stationären Eingriffen, einschließlich tageschirurgischer Behandlungen, holen wir nach Möglichkeit eine Kostenübernahmebestätigung der Versicherung ein, sodass keine Vorauszahlung durch den Patienten erforderlich ist.

Wir setzen uns auch in dringenden Fällen mit Ihrer Versicherung in Verbindung und bitten um eine schriftliche Zahlungsgarantie. Damit können wir und das kooperierende Privatkrankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen. Je nach Tarif kann ein Selbstbehalt anfallen, der bis zu 20 % der Gesamtrechnung betragen kann.

Wenn keine Versicherung den stationären Eingriff übernimmt und keine Zahlungsgarantie vorliegt, ist bei der präoperativen Untersuchung eine Anzahlung erforderlich. Ihre Höhe richtet sich nach der geplanten Behandlung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ratenzahlung besprochen werden. Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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